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Monitoring Mindestsicherung 

Armutskonferenz beobachtet und begutachtet die neun Sozialhilfegesetze der Bundesländer


Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war die stärkere Harmonisierung des unteren Netzes zur einer grundrechtsorientierten, bürgerInnenfreundlichen Sozialleistung, die nicht mehr in das Belieben neun unterschiedlicher Länderregelungen gestellt ist. Davon sind wir jetzt wieder weit entfernt. Angesichts wachsender sozialer Notlagen erwartet sich die Armutskonferenz Antworten auf die noch immer ungelösten Probleme des derzeitigen Entwurfs zur "Mindestsicherung". Das sind Wohnkosten, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Reform des Vollzugs und das Verschlechterungsverbot. Denn sonst droht die Reform der Sozialhilfe in den Ländern nach hinten los zu gehen.

Weitere Infos www.mindestsicherung.at

 
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